Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe unserer Waren. Dies gilt auch dann,
      wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn,
      der Käufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns
      gegenüber nicht. Ergänzend gelten unsere technischen Bedingungen bzw. die technische
      Spezifikationen der Hersteller. Es obliegt dem Käufer, vor Verwendung unserer Produkte
      selbst zu prüfen, ob diese sich, auch im Verwendungszweck eignen.
      1. Angebot
      Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die
      Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl von Art und Menge der zu liefernden Ware ist
      allein der Käufer verantwortlich. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist,
      verstehen sich unsere Preise ab Werk/Lager ausschließlich Fracht-, Verpackungs- und
      Transportversicherungskosten. Rücktransportkosten, die vom Käufer veranlasst sind,
      erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der
      Voraussetzung eines unbehinderten Verkehrsablaufs. Im Falle von Verkehrsbehinderungen
      hat der Käufer die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. Maß- und Gewichtsangaben
      unterliegen den üblichen technisch bedingten Abweichungen.
      2. Lieferung und Abnahme
      Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk oder Lager auf Gefahr des
      Käufers. Die Lieferung frei Lieferadresse des Käufers bedeutet Anlieferung ohne Abladung.
      Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten
      durch Verzögerung der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Versandfertig gemeldete
      Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, nach
      unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware zu versenden oder nach eigenem
      Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Die Erfüllung des Vertrages sowie die
      Einhaltung von Lieferfristen setzen voraus:
      a)
die rechtzeitige und richtige Selbstlieferung durch unsere Lieferanten, es sei denn,
      die Nichterfüllung oder Lieferverzögerung ist durch uns zu vertreten.
      b)
die richtige und rechtzeitige Vornahme der dem Käufer obliegenden
      Mitwirkungshandlungen, insbesondere die Übermittlung aller für die Leistungen erforderlichen
      Informationen und Unterlagen.
      c)
die richtige und rechtzeitige Fertigstellung der für die Erbringung der Leistungen
      erforderlichen Vorleistungen anderer Unternehmer.
      d)
die Einhaltung aller dem Käufer obliegender Termine. Die Lieferfristen verlängern sich
      um den Zeitraum, um den der Käufer seine vorgenannte Vepflichtungen uns gegenüber nicht
      erfüllt. Sollte sich der Käufer im Zahlungsverzug befinden (=Überschreitung des vereinbarten
      Netto-Zahlungsziels) beginnen Lieferfristen erst nach Ausgleich sämtlicher Zahlungs-
      verpflichtungen zu laufen. Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte und angegebenen
      Lieferzeiten einzuhalten. Nur die von HIT schriftlich bestätigten Lieferterminen sind
      verbindliche Termine. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferzeiten berechtigt den
      Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag. Soweit von uns
      nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Lieferungen erschweren
      oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der
      Behinderung hinauszuschieben ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir
      berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei verweigerter, verspäteter oder
      sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur
      Zahlung des Kaufpreises zuentschädigen, es sei denn die Verweigerung oder Verspätung
      beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamt-
      schuldner für die ordnungsgemäße Abnahme der Ware und die Bezahlung des Kaufpreises.
      Wir leisten an jeden von Ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer
      bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unserer
      rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. HIT produziert ausschließlich auf der
      Grundlage der Vorgaben des Käufers, die dem letzten, HIT gekannt gegebenen Stand
      entsprechen es ist Sache des Käufers, HIT rechtzeitig vor Auftragsbearbeitung von
      eventuellen Änderungen dieser Vorgaben zu informieren. HIT ist berechtigt, die bestellten
      Mengen um bis zu 15% zu überschreiten oder zu unterschreiten. Geringfügige Abweichungen
      in der Druckfarbe und Ausführung sind vorbehalten. Die Berechnung von Druckwerkzeugen
      erfolgt anteilmäßig. Entwürfe und Skizzen bleiben geistiges Eigentum des Käufers.
      Änderungen an Werkzeugen werden gesondert berechnet.
      3. Gefahrenübergang
      Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht-auch bei
      Lieferung frei Bestimmungsort-mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über.
      Beauftragt uns der Käufer mit der Beförderung der Ware, geht die Gefahr mit Abschluss der
      Beladung auf den Käufer über.
      4. Gewährleistung und Schadensersatzansprüche
      HIT weist darauf hin, dass sämtliche Produkte hinsichtlich Klebkraft, Temperatur- und
      Farbbeständigkeit sowie sonstiger Eigenschaften nur eine sehr eingeschränkte Haltbarkeit
      unterliegen, die überdies von Lagerbedingungen, Temperaturen und Umwelt- und Licht-
      einflüssen sowie fachgerechter Verarbeitung sehr stark abhängig und variabel sind.
      Auf Wunsch wird gerne für jedes Produkt ein Datenblatt übergeben, aus dem sich die
      gewünschten Informationen ergeben. Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den
      jeweiligen Angaben der Produktlieferanten und beträgt in der Regel ein Jahr, kann bei einigen
      Produkten aber auch geringer sein. Beginn der Gewährleistung ist der Zeitpunkt der
      Übergabe des Produkt. Wir gewährleisten, dass unsere Waren nach den geltenden
      Vorschriften hergestellt und geliefert werden. Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren,
      gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Ware
      oder Menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei der Lieferung zu rügen in
      diesem Fall dürfen beanstandete Teile nur mit unserer Zustimmung verwendet werden. Nicht
      offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlicher
      anderen als der vereinbarten Ware oder Menge sind von Unternehmern nach Sichtbar
      werden unverzüglich zu rügen. Gleiches gilt nach Ablauf der gesetzlichen Gewähr-
      leistungsfrist auch für Nichtkaufleute. Bei nicht form- oder fristgerechter Rüge gilt die Ware
      als genehmigt. Wegen eines Mangels, den wir nach vorstehenden Absätzen zu vertreten
      haben, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung ordnungsgemäßer
      Ware gegen Rücknahme der mangelhaften Ware oder Ersatz des Minderwerts. Bei
      Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung stehen dem
      Käufer die gestzlichen Gewährleistungsansprüche zu unserer Haftung ist jedoch dem
      Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt sofern nicht
      die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
      Gewährleistungsansprüche eines Unternehmers verjähren spätestens einen Monat nach
      Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Sonstige Schadensersatzansprüche des
      Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem
      Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus
      Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
      vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsere Organe, eine gesetzlichen Vertreters
      oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung
      wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an
      Produkten, die infolge der Verarbeitung von durch uns gelieferter schadhafter Ware
      entstehen oder im Zuge der Schadensbeseitigung entstehen. Dies gilt nicht für Ansprüche
      auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten
      nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Sofern der Käufer ihm gehörende
      Ware/Produkte bei HIT lagert und/oder HIT derartige Ware für Dritte verwährt, haftet HIT für
      eine Beschädigung oder Verluste dieser Gegenstände nicht, es sei denn der Schaden wurde
      grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Der Eigentümer dieser gelagerten
      Gegenstände ist verpflichtet, diese ausreichend gegen Beschädigung oder Verlust zu
      versichern. Sofern von HIT keine schriftliche Zusicherung vorliegt, wird die Haftung für die
      Anwendung oder spezielle Art der Verwendung eines von HIT gelieferten Produktes in
      keinem Falle übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer Informationsschrift,
      Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus einer von uns vorgenommen
      Kundenberatung hergeleitet werden. Der Käufer ist in keinem Falle von der Verpflichtung
      entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck
      tauglich sind.
      5. Sicherungsrechte
      Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
      Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware
      weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er sie im gewöhnlichen
      Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch
      gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein
      Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer
      Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus
      einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unsere Ware
      mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Für den Fall, dass der Käufer unsere
      Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unseren Waren
      hergestellte neue Sachen verkauft oder mit einer fremden beweglichen Sache verbindet und
      er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns jetzt
      schon wegen der gleichen Ansprüche diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe
      des Wertes unserer Ware mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Wir nehmen die
      Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese
      Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und nach Erwerben die erfolgte Abtretung bekannt
      zu geben, mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu
      zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu
      benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen
      Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der
      Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall,
      dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine
      jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe
      der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen
      Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein
      Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als
      Sicherungder Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung
      oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu
      benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben
      und uns zur Last fallenden Interventionskosten zu tragen. Der "Wert unserer Ware"
      im Sinne dieser Ziffer 5 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zzgl. 20%.
      Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben,
      als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt. Für den Fall, dass
      vorbehalts der Käufer Kaufmann ist, erfordert die Rücknahme bzw. Geltendmachung des
      Eigentumsvorbehalt nicht unsere Rücktrittserklärung, in diesen Handlungen oder einer
      Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
      hätten diesen ausdrücklich erklärt.
      6. Preis und Zahlungsbedingungen
      Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots und der Annahme des Auftrags vor seiner
      Ausführung unserer Selbstkosten, insbesondere für Material, Fracht und/oder Löhne,
      sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen, dies gilt
      nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Unternehmer die innerhalb von 4 Monaten
      nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
      Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.
      Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ein Skontoabzug von neuen
      Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind. Ist der
      Käufer Unternehmer, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch
      zu Fälligkeit unter Verzicht darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
      Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vorheriger Vereinbarungen
      entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der sonstigen Zahlung in Verzug, beanspruchen
      wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den
      Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
      der zu Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig
      festgestellt ist. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir -auch bei deren Einstellung in
      laufende Rechnung- auf welche Schuld die Leistung abgerechnet wird. Zahlungen per
      Wechsel werden von HIT nicht akzeptiert.
      7. technische Beratung
      Technische Beratungen sind nicht Gegenstände des Liefervertrages sie sind nur verbindlich,
      soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer
      sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte sowie eigenverantwortlichen
      Überprüfung unserer Vorschläge. Von uns gelieferte Vorschläge, Entwürfe oder Zeichnungen
      bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.
      8. Gerichtsstand
      Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entsehen und seiner
      Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Scheckklagen) mit Vollkaufleuten
      ist der Sitz unserer Firma. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden
      unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
      Download der AGB`s
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